Seit ein paar Wochen war vermehrt von der Solidarhaftung die Rede – zumindest bei uns in der Firma. Gestern nun hat der Bundesrat entschieden, dass ab dem 15. Juli die verstärkte Solidarhaftung in Kraft tritt. Damit wird dem im Bauhandwerk – leider – üblichen Subunternehmertum der Riegel geschoben.
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung per 15. Juli 2013 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er Bestimmungen zur Umsetzung der Solidarhaftung in der Entsendeverordnung verabschiedet. Die verstärkte Solidarhaftung ermöglicht es, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Mit der Solidarhaftung wird nach den Massnahmen unter anderem gegen die Scheinselbständigkeit eine weitere gesetzliche Lücke geschlossen. Zusammen mit der Optimierung des Vollzugs stärkt der Bundesrat damit die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
So sollten Vorkommnisse wie auf der Messe Basel-Baustelle vorkamen nicht mehr eintreten. Hoffen wir es, dass da nicht gleich ein anderes Schlupfloch wieder gefunden wird…