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Gaszähler-Auswechslung – #2

Den mit der Klima AG, das ist ein Unternehmen der schweizweit tätigen Hälg Building Services Group, abgemachten Termin für die Auswechslung des Gaszähler in meiner Wohnung im Januar liess die Firma ja platzen. Ich berichtete.

Da auf mein damaliges e-Mail an den zuständigen Projektleiter keine Reaktion kam schrieb ich am 15. Januar 2014 einen tollen eingeschriebenen Brief:

Da mein e-Mail an Herr [Name vom zuständigen Projektleiter] unbeantwortet blieb, wie auch das CC an basel@klima-ag.ch, gelange ich auf diesem Weg an die Klima AG.

Schätzungsweise im Dezember hatte ich ein undatiertes Schreiben der IWB mit ergänzenden Handnotizen im Briefkasten vorgefunden mit der Bitte mich bei Herrn Grässlin zu melden um einen Termin für das Auswechseln des in meiner Wohnung befindlichen Gaszählers zu vereinbaren.

Am 13. Dezember 2013 habe ich mich telefonisch gemeldet und es wurde ein Termin für den Dienstag, 07. Januar 2014 um 11:00 Uhr abgemacht. Herr Grässlin hat mich extra noch auf die Erscheinungszeitspanne von +/- 15 Minuten aufmerksam gemacht.

So habe ich am besagten Tag mir die Zeit genommen und war von der Arbeit ab um ihre/n Mitarbeiter in meine Wohnung zu lassen. Doch bis um 11:30 Uhr erschien niemand. Auf meine telefonische Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass kein Termin mit mir ausstehend sei. Die Stellvertreterin von Herrn  [Name vom zuständigen Projektleiter] hat dann noch ein Schreiben von der IWB erwähnt, in dem es um die Annullierung der Gaszähler-Auswechslung in der Liegenschaft Gundeldingerstrasse 365 geht.

Da ich aber weder von der IWB, der Liegenschaftsverwaltung, der Hauseigentümerin noch von der Klima AG eine Absage für den Termin erhalten habe erwartete ich die Gaszähler-Auswechslung termingerecht durch die Klima AG.

Davon ausgehend, dass ausgemachte Termine bei einer Änderung durch die betroffenen Personen einander mitgeteilt werden hätte ich mindestens eine telefonische Absage des Termins durch Herrn [Name vom zuständigen Projektleiter] erwartet. Aus meiner Sicht eine unangebrachte Frechheit und äusserst unfreundlich und beleidigend einen Termin auf diese Art sausen zu lassen.

Da bis heute keine schriftliche Stellungnahme der Klima AG zum Vorfall stattfand, bei welcher eine gute Entschuldigung hätte beiliegen müssen, habe ich mich entschlossen meine aufgebrachte (Warte-)Zeit, inkl. An- und Rückreisezeit an meinen Arbeitsplatz in Rechnung zu stellen. Die beigelegte Rechnung mit Einzahlungsschein erwarte ich fristgerecht beglichen.

Dem Einschreiben an die Filiale der Klima AG legte ich eine Rechnung inkl. Einzahlungsschein von Fr. 180.- bei. Meine Zeit ist mir ja auch was wert!

Bis am 17. Februar 2014 habe ich keine Antwort erhalten. Grandios wie eingeschriebene Briefe von der Firma Klima AG ignoriert werden können. Ich stelle mir ihr Vorgehen mit eingeschriebenen Briefen etwa so vor: Der Aufwand vom Posteingang bis zum Papierschredder ist kürzer als jener bis zum Brieföffner…
Darauf hin habe ich an den Filialleiter der Klima AG Basel ein e-Mail mit dem eingeschriebenen Brief als Anhang gemacht um eine Stellungsnahme zu erhalten. Eine Abwesenheitsmeldung unterrichtete mich, dass ich mich noch eine Woche gedulden musste bis die Ferien um wären. Erst heute, also fast zwei Monaten nach dem eingeschriebenen Brief, bekomme ich endlich per e-Mail eine Antwort:

Besten Dank für Ihr Mail. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Der Auswechseltermin des besagten Gaszählers wurde durch Ihre Hausverwaltung / Eigentümerin gestrichen. Offenbar wurde oder wird das Haus Komplettsaniert.

Wir sind ganz den Grundsatz von Treu und Glauben folgend davon ausgegangen, dass die Verwaltung auch gleich die Mieter darüber orientiert hat, dass der Termin nicht stattfindet. Auch haben wir von den anderen vier Mietern keine Reklamationen erhalten das der Termin nicht abgesagt wurde.

Ihre Rechnung ist somit Gegenstandslos und entbehrt jeglicher Grundlage, allenfalls müssten Sie Prüfen ob Sie damit an die Eigentümerin gelangen.

Für uns ist die Angelegenheit damit abgeschlossen.

Kurz und bündige Schuldabweisung, resp. Schuldzuweisung an die Verwaltung und an die Hauseigentümerin. Kann man als Filialleiter machen :p
Zudem kommt es mir vor, dass mein eingeschriebener Brief auch nicht richtig verstanden wurde und da ich natürlich nicht schweigen konnte, umgehend meine Antwort:

Ich bin sehr erstaunt, nach fast 2 Monaten nach einem eingeschriebenen Brief doch noch eine Antwort zu erhalten… Grandiose Arbeitsabläufe!
Dass der Auswechseltermin zwischen Ihrer Firma und der Verwaltung, resp. der Eigentümerin gestrichen wurde, entbehrt aber nicht der Abklärung ob und von wem bereits terminierte Auswechseltermine annulliert werden. Da auf dem ersten Schreiben ihrerseits in meinem Briefkasten um einen Anruf zum ausmachen eines Termin gebeten wurde und ich das gemacht habe, kann ich mir vorstellen, dass ich auch der einzige war der sich darum bemüht hat!
 Schön wie Sie solch einen Vorfall ad acta legen und dabei die Schuld von sich weisen. Traurig, dass Sie als Vorgesetzter das tun müssen und sich der zuständige Mitarbeiter nie mit einem Wort gemeldet hat!

Mal schauen wie das Theater weiter geht. Ich werde mich nun als nächstes noch an die Verwaltung wenden um herauszufinden was genau abgelaufen ist und was sie von der Schuldzuweisung halten. Da bekomme ich vielleicht schneller mal eine Antwort.

Folgendes habe ich gelernt:

  1. Die Firma Klima AG werde ich nie mit einem Auftrag beglücken.
  2. Will ein Handwerker oder eine sonstige Person welche durch jemanden Drittes bestellt wurde von mir oder in der von mir gemieteten Sache etwas, muss dieser Handwerker/sonstige Person mir eine schriftliche Terminbestätigung zustellen. Bleibt diese aus, rennt der Handwerker/sonstige Person an! Eine allfällige Rechnung werde ich dann auch als Gegenstandslos abtun…

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